Aufsuchende Familientherapie ist
(s. § 27 SGB VIII KJHG) eine niederschwellige ambulante Hilfe zur Erziehung. Sie ist eine Form der systemischen Therapie, die zeitlich begrenzt im Lebensraum der Familien stattfindet.
Systemische Familientherapie unterstützt Eltern vorrangig dabei, ihre Handlungsoptionen konstruktiv zu erweitern. Der erzieherische Bedarf der Kinder steht dabei immer im Fokus.
Zu unseren Zielgruppen gehören Familien, in denen junge Menschen folgende Symptome (»Störungen«) zeigen, und damit auch auf andere – tieferliegende – Probleme aufmerksam machen können:
- Schulprobleme / Schuldistanz
- Heftige Ablöseprozesse Jugendlicher
- Devianz und Delinquenz, z.B. Aggression, Kriminalität
- Entwicklungsverzögerung, z.B. Sprachentwicklungsstörungen
- Psychische und psychosomatische Störungen, z.B.: Depressionen, Suiziddrohungen
- Süchte, Anorexie, Bulimie, selbstverletzendes Verhalten, Adipositas, …
- Identitätsprobleme
Auf der Grundlage von Wirksamkeitsstudien ist die Systemische Therapie seit November 2018 als Richtlinienverfahren anerkannt.
Elisabeth Heintz und Torsten Klatt-Braxein arbeiten im Co-Therapeuten-Team auf der Basis einer fundierten systemischen Aus- und Weiterbildung und jahrelanger beruflicher Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe.
Elisabeth Heintz
Systemische Paar- und Familientherapeutin (DGSF)
Torsten Klatt-Braxein
Systemischer Paar- und Familientherapeut (SG)
Jede Familie hat das Recht und die Möglichkeit, Aufsuchende Familientherapie (als Hilfe zur Erziehung) beim zuständigen Jugendamt zu beantragen. Sie können unsere therapeutische Unterstützung aber auch als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen.
Auf Wunsch ist die therapeutische Unterstützung nicht nur im häuslichen Umfeld, sondern auch in unseren Praxisräumen möglich.
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