Private Krankenkassen
Private Krankenkassen erstatten im Normalfall die Kosten für eine Psychotherapie (die durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie durchgeführt wurde) ganz oder teilweise. Bitte erfragen Sie das spätestens nach unserem Erstgespräch bei Ihrer Krankenkasse.
Kostenerstattung der Psychotherapie durch die Beihilfe (Kosten bei Beamten)
Beamte können sich einen Teil der Behandlungskosten erstatten lassen (die Beihilfestellen handhaben das unterschiedlich, in der Regel sind es aber 50%). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle. Auf jeden Fall ist nach der probatorischen ersten Therapiestunde eine schriftliche Antragstellung notwendig. Gern unterstütze ich Sie bei der Antragstellung.
Gesetzliche Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie meist nicht. Es sei denn, die Psychotherapie ist sehr dringend und es kann nachgewiesen werden, dass Wartezeiten bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten in Ihrer Nähe ausgesprochen lang sind. Nach Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse ist es möglich, eine Kostenerstattung für die Behandlung bei einem Heilpraktiker zu beantragen.
Als Selbstzahler
Als Selbstzahler können Sie mit der Psychotherapie sofort ohne Formalitäten beginnen. Die Psychotherapie wird auch bei Ihrer Krankenkasse nicht aktenkundig. Dies ist z.B. wichtig, falls Sie vorhaben, lebenslang verbeamtet zu werden, die Krankenkasse wechseln wollen oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung anstreben. Selbstzahlern biete ich (in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker für Psychotherapie / HPG) individuell vereinbarte Sätze an. Die Investitionen für eine Psychotherapie können als außergewöhn-liche Aufwendungen unter «sonstige Gesundheitsausgaben» im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Die Honorare
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Erste Hilfe Beratung 100 – 150 €
90 – 120 Minuten
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Einzeltherapie 60 – 90 €
60 Minuten
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Paartherapie 100 – 130 €
60 Minuten
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Familientherapie 100 – 130 €
60 Minuten